
Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Wir bieten jungen Volljährigen Unterstützung, um eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung zu fördern und den Übergang ins Erwachsenendasein zu erleichtern. Junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahren haben das Recht auf entsprechende Hilfe und können beim Jugendamt einen Antrag stellen.
Unsere Fachkräfte begleiten sie bei der emotionalen und räumlichen Ablösung von der Herkunftsfamilie und unterstützen sie in ihrer Verselbstständigung. Wir stärken ihre Persönlichkeitsentwicklung und helfen bei der finanziellen Planung, sowie der Beantragung von Unterstützungsleistungen.
Zudem begleiten wir die Anbindung an Freizeitaktivitäten, entwickeln gemeinsam berufliche Perspektiven und unterstützen bei der Suche nach geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen, sowie medizinischer und psychosozialer Betreuung.
Ansprechpersonen

Leitung

Leitung