Schulische Teilhabeassistenz

Schulische Teilhabeassistenz
Alle jungen Menschen haben das Recht aktiv an gesellschaftlichen Prozessen teilzuhaben und gleichberechtigt Zugang zum Bildungsangebot zu erhalten. Mit der schulischen Teilhabeassistenz helfen wir dabei, diese Rechte wahrzunehmen.
Aus unserer Sicht müssen sich nicht die jungen Menschen an ein Mehrheitssystem anpassen, sondern vielmehr müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Teilhabe für alle möglich ist. Dabei gehen wir auf individuelle Bedarfe ein und versuchen diesen mit flexiblen Lösungsansätzen zu begegnen. Wir bieten schulische Teilhabeassistenz für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderungen gemäß § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX. Dabei decken wir primär die Schulen ab, an denen der SKA in Form von Ganztag oder Schulsozialarbeit bereits gut vernetzt arbeitet.
Der Weg zur schulischen Teilhabeassistenz ist oft lang. Daher beraten wir gerne zu allen notwendigen Schritten. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon.
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