Mitarbeiter*innenvertretung (MAV)
Der SKA ist Mitglied in der Diakonie Hessen und unterliegt daher dem Arbeitsrecht der evangelischen Kirche. In diesem Rahmen gibt es eine Art Betriebsrat, der sich in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen „MAV“ nennt.
Die MAV wird von Mitarbeitenden demokratisch gewählt und ist jeweils für vier Jahre tätig. Die Arbeit der MAV basiert auf dem „Mitarbeitervertretungsgesetz“ (MVG EKD).
Die Mitglieder der MAV vertreten die Interessen und Belange der Beschäftigten. Alle Mitarbeitenden können sich entweder an die MAV im Allgemeinen wenden oder auch individuell mit einzelnen MAV-Vertreter*innen in Kontakt treten.
Auf den MAV-Flyer und die Kontaktdaten der MAV haben alle Mitarbeitenden über ihren Email-Zugang automatisch Zugriff.
Sprechzeiten werden nach Vereinbarung durchgeführt. Die MAV trifft sich regelmäßig und nimmt darüber hinaus Anliegen der Beschäftigten jederzeit entgegen.
Aufgaben der MAV
Die Aufgaben der MAV sind vielfältig:
- Entgegennehmen von Wünschen, Anregungen und Ideen der Beschäftigten,
- Einsatz für gerechte Behandlung aller Mitarbeiter*innen des SKA,
- Unterstützen bei Problemen innerhalb der Einrichtung oder der Arbeit,
- Einsatz für eine vertrauensvolle und transparente Arbeit mit den Leitungsorganen des SKA,
- Überwachung der Einhaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR.HN) sowie der allgemeingültigen Arbeitsgesetze,
- Begleitung einzelner Mitarbeitenden bei Personalgesprächen oder in arbeitsrechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten (auf eigenen Wunsch).
Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.
Die MAV steht parteilich für alle Arbeitnehmenden des SKA ein.
Dabei begegnet sie allen Beschäftigten mit einem offenen und wertschätzenden Ohr.